Hilfe bei Unfall - Was Sie Wissen sollten - Kfz-Sachverständigenbüro Krott

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Unfall im Haftpflichtfall? – Was Sie Wissen sollten!
Es gibt viele wichtige Dinge, die nach einem Kfz-Unfall zu beachten sind. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen zu übereilten Entscheidungen drängen. Es könnte die falsche Entscheidung mit fatalen Folgen für Sie sein.
Die wichtigsten Punkte, die Sie nach einem Unfall Wissen sollten:
Wählen Sie Ihre Werkstatt selbst!
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Suchen Sie sich einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens!
Es ist Ihnen grundsätzlich freigestellt, sich einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu suchen und zu beauftragen.
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen Kfz-Sachverständigen bestellt. Die Kosten für das Kfz-Sachverständigen-Gutachten sind im Zuge des Schadenersatzrecht erstattungspflichtig.
Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfall
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitig werden kann.
Die Beweissicherung über Schadenart und -Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Kfz-Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
Kfz-Unfallgutachten belegt Schadenumfang
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeugs ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Kfz-Unfallgutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Kfz-Unfallgutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Kfz-Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer für Privatpersonen nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Kfz-Gutachtens die Höhe der der Mehrwertsteuer ermittelt werden.
Nutzen Sie das Recht auf einen Mietwagen bzw. auf Nutzungsausfallentschädigung!
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, Sie sind aber auf ihr Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sich ggf. aus dem Kfz-Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Rufen Sie uns an, wir können Ihnen hierzu wertvolle Tipps geben, damit Sie am Ende nicht bei den Mietwagenkosten draufzahlen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Wichtig: Lehnen Sie Schadensmanagement durch Versicherungen ab!
Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch ein sogenanntes Schadensmanagement durch die Versicherung ausgeschaltet wird. Oft bieten Versicherungen an, den Wagen abzuholen, reparieren und reinigen zu lassen   und stellen Ihnen einen Mietwagen zur Verfügung. Am Ende wissen Sie   jedoch nicht, wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug wirklich war.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger schützt auch die Versicherung des Unfallverursachers
Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadensbehebung finanzieren.
Sie haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen   – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich   zu tragen. Rufen Sie uns an, wir kooperieren mit anerkannten Rechtsanwälten für Verkehrsrecht.
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